KOSTEN
Transparenz von Anfang an
Private Krankenkasse und Beihilfe
Wenn Sie privat versichert sind, können Sie direkt ein Erstgespräch in meiner Praxis vereinbaren. Wie bei allen ärztlichen und therapeutischen Leistungen, die Sie als Privatpatient:in in Anspruch nehmen, stelle ich Ihnen die von mir erbrachten Leistungen gemäß Gebührenordnung für Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen (GOÄ/GOP, Abrechnungsziffern) privat in Rechnung. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Privaten Krankenversicherung bzw. der Beihilfe, inwieweit die Kosten übernommen werden und ob für die Kostenübernahme zusätzliche Dokumente eingereicht werden müssen. Gerne können Sie hierfür auch die ‚Checkliste für Privatversicherte‘ nutzen.
Selbstzahler:innen
Selbstverständlich können Sie auch als Selbstzahler:in in meine Praxis kommen. In diesem Fall spielen Formalitäten für Sie keine Rolle. Ich stelle Ihnen die erbrachten Leistungen gemäß Gebührenordnung für Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen (GOÄ/GOP) privat in Rechnung. Die Kosten einer psychotherapeutischen Sitzung à 50 min samt Erhebung des psychopathologischen Befundes betragen aktuell 167,58€.
Gesetzliche Krankenkassen
Ich führe eine Privatpraxis, weshalb ich die psychotherapeutische Behandlung nicht über Ihre Gesundheitskarte bzw. die gesetzliche Krankenkasse abrechnen kann. Wenn Sie dringend eine Psychotherapie benötigen und keine:n kassenzugelassene:n Psychotherapeut:in finden können, besteht dennoch die Möglichkeit, dass Ihre Krankenkasse die Therapiekosten übernimmt:
Kostenerstattung
Für die Beantragung der Therapie in meiner Privatpraxis müssen Sie nachweisen, dass Sie sich bemüht haben, eine:n kassenzugelassene:n Psychotherapeut:in zu finden. Informieren Sie sich vorab bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zu den spezifischen Voraussetzungen für die Kostenerstattung. Im Vorfeld eines Erstgesprächs in meiner Praxis sind Antragsformulare Ihrerseits auszufüllen.

